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Pflanzenschutz im Weinberg

PSM-Ausbringung in Steillagen per Drohne - Einzelfallprüfung, kein Standardangebot.

Preis auf Anfrage

Wir erstellen ein individuelles Angebot nach gemeinsamer Prüfung der Voraussetzungen für Ihre Fläche.

Hinweise zum rechtlichen Rahmen

Einzelfallgenehmigung erforderlich

PSM-Ausbringung per Drohne im Weinbau ist genehmigungspflichtig und nur in Steillagen auf Grundlage einer Einzelfallgenehmigung nach § 18 Abs. 2 PflSchG zulässig. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen für Ihre Fläche.

Keine staatliche Förderung

Für diese Leistung bestehen keine spezifischen Förderprogramme.