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Pflanzenschutz im Weinberg
PSM-Ausbringung in Steillagen per Drohne - Einzelfallprüfung, kein Standardangebot.
- Steillagen ohne Traktorzugang
- Individuelle Genehmigungsprüfung pro Fläche
- Dokumentation für Pflanzenschutz-Nachweis
Preis auf Anfrage
Wir erstellen ein individuelles Angebot nach gemeinsamer Prüfung der Voraussetzungen für Ihre Fläche.
Hinweise zum rechtlichen Rahmen
Einzelfallgenehmigung erforderlich
PSM-Ausbringung per Drohne im Weinbau ist genehmigungspflichtig und nur in Steillagen auf Grundlage einer Einzelfallgenehmigung nach § 18 Abs. 2 PflSchG zulässig. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen für Ihre Fläche.
Keine staatliche Förderung
Für diese Leistung bestehen keine spezifischen Förderprogramme.