Zurück zur Startseite

Förderungen durch Drohneneinsatz

Hinweis

FlexTracs ist kein Förderberater. Wir informieren über Fördermöglichkeiten, die durch unsere Dienstleistungen erschlossen werden können. Für Antragsberatung wenden Sie sich bitte an den LLH Hessen oder die Bewilligungsstelle Ihres Landkreises.

Top-Förderung

HALM 2 H.2 - Getreide in Weiter Reihe mit blühender Untersaat

bis 1.100 €/ha/Jahr

5-Jahres-Verpflichtung

Warum per Drohne: Untersaat in stehende Kultur gelingt ohne Bestandsschäden und ohne Spurrillen - unabhängig vom Erntefenster.

Rechenbeispiel: 20 ha × 1.100 € × 5 Jahre = 110.000 € staatliche Förderung

Antragsfrist: 01. Oktober (für Folgejahr)

Hinweis: Beratung über LLH Hessen empfohlen.

Zur Leistung: Untersaat

HALM 2 C.3.2 - Erstanlage Mehrjähriger Blühstreifen und Blühflächen

750 €/ha/Jahr · 5 Jahre

Mechanismus: Einmalige Erstanlage bis 31. Mai mit regional-zertifizierten Wildpflanzen. Drohne erreicht Randstreifen, Böschungen und Nasslagen die mit Traktor nicht befahrbar sind.

Rechenbeispiel: 5 ha × 750 € × 5 Jahre = 18.750 €

Zur Leistung: Blühstreifen

HALM 2 C.1 - Vielfältige Kulturen im Ackerbau

65 €/ha/Jahr (konventionell)

45 €/ha/Jahr (Bio)

Mechanismus: Betriebe, die 5 verschiedene Hauptfruchtarten anbauen, erhalten diese Förderung. Klee- oder Leguminosen-Untersaat per Drohne in stehenden Bestand zählt als eigene Hauptfruchtart - wer bisher nur 4 HFA schafft, kann durch die Drohnen-Untersaat auf 5 kommen.

Kombinierbar mit ÖR 2: EU-Öko-Regelung 2 top-up auf ~58–80 €/ha EU-Basis = bis zu ~145 €/ha gesamt.

Antragsfrist: 01. Oktober (Vorjahr), Gemeinsamer Antrag bis 15. Mai für ÖR 2.

Zur Leistung: Untersaat

GLÖZ 7 - Fruchtwechselpflicht

Pflicht: Alle Betriebe > 10 ha müssen GLÖZ 7 erfüllen. Nichterfüllung riskiert Kürzung aller Direktzahlungen (~170–200 €/ha Basis).

Wie die Drohne hilft: Zwischenfrucht oder Untersaat per Drohne erfüllt die 33 % Fruchtwechsel-Anforderung - auch wenn der Boden zu nass ist oder kein Lohnunternehmer Kapazität hat.

Die Drohne entkoppelt die Aussaat vom Befahrbarkeitszustand des Bodens und von Arbeitsspitzen in der Erntezeit.

Zur Leistung: Zwischenfruchtaussaat

Hinweis

FlexTracs ist kein Förderberater. Wir informieren über Fördermöglichkeiten, die durch unsere Dienstleistungen erschlossen werden können. Für Antragsberatung wenden Sie sich bitte an den LLH Hessen oder die Bewilligungsstelle Ihres Landkreises.